WebTalk: Diskriminierende KI? Risiken algorithmischer Entscheidungen in der Personalauswahl
Veranstaltungsort
GoToWebinarZur Anmeldung siehe unten
Beschreibung
Algorithmische Systeme in der Personalauswahl sollen eine möglichst effiziente, sichere und vorurteilsfreie Auswahl geeigneter Bewerber*innen ermöglichen. Entsprechende Softwareprodukte kommen auch in Deutschland zunehmend auf den Markt. Die Praxis zeigt jedoch, dass sie erhebliche Diskriminierungsrisiken bergen. Die aktuell zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel decken diese Risiken noch nicht ausreichend ab. Im Rahmen des Gutachtens zum Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung werden deshalb konkrete Vorschläge für die Überarbeitung der DSGVO und des AGG gemacht.
Auch das Forschungsprojekt „ExamAI – KI Testing & Auditing“ (GI, TU Kaiserslautern, Uni Saarland, Fraunhofer IESE, SNV) beschäftigt sich mit der Frage, welche rechtlichen Erfordernisse der Einsatz von KI im Arbeitsbereich mit sich bringt. Gemeinsam mit unseren Gästen aus der Forschung möchten wir daher diskutieren, welche rechtlichen Leerstellen es im Hinblick auf den Einsatz algorithmischer Entscheidungssysteme gibt, wie Diskriminierung rechtlich erfasst werden kann und wie der Einsatz algorithmischer Systeme in der Personalauswahl reguliert werden sollte.
Referent*innen:
- Dr. Andrea Knaut (Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht)
- Angela Tschech (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)
- Dr. Andreas Sesing (Universität des Saarlandes, ExamAI)
- Elisa Lindinger (Superrr Lab)
Moderation:
- Nikolas Becker, Projektleiter "ExamAI – KI Testing und Auditing"
Zur Anmeldung.
Programm
18:00 Uhr Begrüßung
18:05 Uhr Start der Diskussion
- Dr. Andrea Knaut (Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht)
- Angela Tschech (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)
- Dr. Andreas Sesing (Universität des Saarlandes)
- Elisa Lindinger (Superrr Lab)
19:00 Uhr Öffnung der Diskussion für Fragen aus dem Publikum
19:15 Uhr Ende
Referent*innen
Dr. Andrea Knaut
Dr. Andrea Knaut ist Informatikerin und arbeitet derzeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Ihre inhaltlichen Arbeitsschwerpunkte sind hier u.a. geschlechtergerechte Technikgestaltung und Algorithmendiskriminierung. Außerdem leitet sie die Fachgruppe „Internet und Gesellschaft“ in der Gesellschaft für Informatik (GI), ist Mitglied im Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) und hat in den Wissenschaftsjahren 2018 und 2019 das mobile Bildungsprojekt für die GI geleitet.
Elisa Lindinger
Elisa Lindinger ist an der Schnittstelle von Technologie, Kunst und Geisteswissenschaften aktiv, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wissenschaft. Sie ist Mitbegründerin von Superrr Lab, einem in Berlin ansässigen feministischen Labor, das sich dem Entwurf diverser und gerechter Zukünfte widmet – im Tech-Bereich und darüber hinaus. Ihre Forschung konzentriert sich auf offene digitale Infrastrukturcommunities, die digitale Zivilgesellschaft und die sozialen Auswirkungen neuer Technologien.
Dr. Andreas Sesing
Dr. Andreas Sesing ist Geschäftsführer des Instituts für Rechtsinformatik und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität des Saarlandes, zugleich Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Südwestfalen. Seit Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften ist er – unterbrochen durch den juristischen Vorbereitungsdienst und zweites Staatsexamen – als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig, zunächst an der Ruhr-Universität Bochum, seit 2015 an der Universität des Saarlandes. Im Jahr 2021 erfolgte die Promotion zu einer urheberrechtlichen Fragestellung. Dr. Andreas Sesing ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Urheber-, IT- und Datenschutzrechts.
Angela Tschech
Angela Tschech ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der MLU Halle (Saale). Sie forscht zu arbeits- und antidiskriminierungsrechtlichen Anforderungen an den Einsatz von algorithmischen Systemen im Personalmanagement. Für das Gutachten zum Dritten Gleichstellungsbericht „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ hat sie die Lehrstuhlinhaberin und Sachverständige Prof’in Dr’in Katja Nebe inhaltlich insb. bei den arbeitsrechtlichen Einschätzungen zu Plattformarbeit und softwaregestützter Personalauswahl unterstützt. Sie engagiert sich im Forum Legal Gender Studies und im Netzwerk IT & Recht.